Vermögen: Familienheim geerbt – so bleibt auch das Gartengrundstück steuerfrei
Wer ins geerbte Familienheim einzieht, zahlt keine Erbschaftsteuer. Diese Begünstigung legt der BFH großzügig aus und bezieht auch einen weitläufigen Garten mit ein – unter einer Bedingung.
\