Urteil: Fiskus kassiert Unternehmer bei Verzug ab – trotz pünktlich gezahlter Steuern
Selbst ohne Steuernachzahlung wird ein Verspätungszuschlag fällig, sobald Unternehmer die Abgabefrist für die Gewinnfeststellung überschreiten. Der Bundesfinanzhof beendet die Kulanzpraxis.
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